Kursinformation

Fehlzeiten bei MT- Kursen

Regel des VDEKs:

" Das Weiterbildungscurriculum umfasst Unterrichtseinheiten in Allgemeine Grundlagen der Manuellen Therapie, Manuelle Therapie der Extremitäten und der Wirbelsäule.  

Das Schwergewicht liegt auf der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse (Verhältnis von 75-80 % Praxis zu 20-25 % Theorie). "

 

Um dies zu erfüllen, müssen die Kursteilnehmer die erste Hälfte des ersten Kurstages verpflichtend anwesend sein (Theorieunterricht) oder müssen diese Zeit in einem anderen Kurs derselben Thematik nachholen.

Der Prüfungsvorbereitungskurs (PVK) gilt hierfür nicht.

Die anderen Theorieanteile sind in den Praxisunterricht integriert.

Daher muss für die Zulassung zur Prüfung von jedem MT-Kurs (insgesamt 12) vor der Prüfung eine Teilnehmerbescheinigung hochgeladen werden.

Es dürfen maximal 24 UEs an Fehlzeiten während der gesamten Serie entstehen.

Diese verpassten UEs (nicht die der ersten Hälfte eines ersten Kurstages) können mittels des PVKs (24 UEs) amortisiert werden.

In diesem Fall muss auch diese TN- Bescheinigung hochgeladen werden.

Ein zweiter PVK kann nicht dazu dienen, um weitere fehlende UEs zu kompensieren.

Ab 1 UE-Fehlzeit werden die fehlenden UEs von der Stundenzahl auf der Teilnahmebescheinigung abgezogen.

Hierüber wird, der/die TN*in informiert, und der/die Lehrer*in unterschreibt mit einem Kürzel neben der geänderten Stundezahl.

 

Es liegt in der Verantwortung der Kursteilnehmer dafür zu sorgen, die verpassten Inhalte nachzuholen.

Es kann in der Prüfung darauf keine Rücksicht genommen werden.

 

Die UEs aus den OM-Kursen können nicht verwendet werden, um MT-Fehlzeiten auszugleichen.

 

 

8. Januar 2023