Absagen durch den Teilnehmer müssen schriftlich (in der Regel per E-Mail) erfolgen. Die Nachweispflicht des Zugangs der Absage liegt beim Teilnehmer.
Für eine Absage eines Kurses oder eines Themen- (abend-) Vortrages durch den Teilnehmer berechtigt, diesem folgende Gebühren zu berechnen:
- ab 6 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 40 % der Kursgebühr,
- ab 4 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 50 % der Kursgebühr,
- ab 2 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 75 % der Kursgebühr,
- ab 1 Woche vor Beginn der Fort- und Weiterbildung 100 % der Kursgebühr.
Für eine Absage einer gesamten Kursserie/Kursreihe der Fort- und Weiterbildung betreffend der Manuellen Therapie durch den Teilnehmer gilt Folgendes:
- ab 6 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 12,5 % der gesamten Kursgebühr,
- ab 2 Wochen vor Beginn der Fort- und Weiterbildung sind 25 % der gesamten Kursgebühr vom absagenden Teilnehmer zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer einen Teil der Fort- und Weiterbildungsserie seiner laufenden Kursserie/Kursreihe
in eine andere Kursserie/Kursreihe verschieben wollen bzw. müssen, fällt keine Umbuchungsgebühr an.
Es besteht kein Anspruch auf die Möglichkeit einer solchen Umbuchung. Sie ist nur möglich, falls eine Fort- und Weiterbildung, in die umgebucht werden kann, stattfindet. Allein die IAOM entscheidet über die Möglichkeit der Umbuchung.